Normalerweise findet eine kieferorthopädische Behandlung bei Jugendlichen im Alter von ca. 8 bis 15 Jahren statt, also in der späten Phase des Wechselgebiss. Damit für diese eigentliche kieferorthopädische Behandlung bestmögliche Grundvoraussetzungen durch den Kieferorthopäden geschaffen werden können, bedarf es oftmals schon im Alter von 5-8 Jahren einleitende therapeutische Schritte.
Daher ist eine frühe Erstuntersuchung beim Kieferorthopäden auch schon im Alter von 5-6 Jahren hilfreich, um Fehlstellungen der Zähne und Kiefer rechtzeitig zu erkennen und vorzubeugen!
Die kieferorthopädische Frühbehandlung ist sinnvoll, wenn das Kind Angewohnheiten wie eine falsche Zungenposition, Daumenlutschen oder eine Mundatmung statt korrekter Nasenatmung aufweist. Außerdem gilt es Zahnfehlstellungen wie zum Beispiel den offenen Biss oder den seitlichen Kreuzbiss möglichst früh zu erkennen. Diese Gegebenheiten sind oftmals die Basis für eine nicht korrekte Kieferentwicklung sowie ausgeprägte Zahnfehlstellungen. Zur Korrektur müssen Zungen-, Lippen- und Wangenmuskeln wieder in ein funktionelles Gleichgewicht gebracht werden und Zahnfehlstellungen beseitigt werden.
Die Frühbehandlung startet mit einer ausführlichen Beratung unter Einbeziehung einer Funktionsanalyse. Die Therapie erfolgt meist mit herausnehmbaren Zahnspangen, welche von den kleinen Patienten ohne Probleme getragen werden können. Nach erfolgreicher kieferorthopädischer Frühbehandlung ist oftmals die Voraussetzung für eine natürliche Entwicklung gegeben und auf eine spätere kieferorthopädische Behandlung kann gegebenenfalls verzichtet werden. Sollte doch noch eine Behandlung notwendig werden, so ist die Dauer der Therapie oftmals deutlich reduziert.